| Voraussetzung für die Vergabe eines IT-Grundschutz-Zertifikats durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine Auditierung, ob die hierfür festgelegten Anforderungen erfüllt werden.
Diese Überprüfung muß durch einen durch das BSI- lizenzierten IT-Grundschutz-Auditor durchgeführt werden. Das Ergebnis der Überprüfung ist ein Auditreport, der dem BSI als Zertifizierungsstelle vorgelegt wird. Auf der Grundlage des Auditreports entscheidet die Zertifizierungsstelle über die Vergabe des IT-Grundschutz-Zertifikats. Das Zertifikat wird öffentlichkeitswirksam auf dem BSI-Server veröffentlicht. Wir unterstützen Sie bei der Erreichung eines Zertifikats, indem wir Ihnen einen durch das BSI lizenzierten IT-Grundschutz-Auditor aus unseren Reihen stellen. Dieser führt den erforderlichen Audit durch. |
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