Am 23.05.2001 ist das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind jetzt auch kleinere Firmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das betrifft nicht nur die meisten Arztpraxen und Rechtsanwaltskanzleien, sondern z.B. auch Fitness-Studios, Hotels, Lieferservices, Personalvermittlungen, Versandhandelsfirmen usw.

Für die meisten kleineren Firmen ist es aber sehr schwierig, einen Datenschutzbeauftragten aus den Reihen der eigenen Mitarbeiter zu bestellen. So übersteigt z.B. der Aufwand für den Erwerb und die Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde in der Regel deren Möglichkeiten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter unserer Firma als externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Dadurch können Sie Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in hoher Qualität bei gleichzeitigem minimalen finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand erfüllen.

Ob Ihr Unternehmen / Ihre Institution eine/n Datenschutzbeauftragte/n benötigt, können Sie durch unseren kurzen Test in Erfahrung bringen. Dieser Test gibt Ihnen eine Hilfestellung zur Einschätzung, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Rechtlicher Hinweis: Die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muß.

Unter dem virtuellen Datenschutzbüro www.datenschutz.de erfahren Sie, welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist.


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