| Das Ziel des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) legt für Unternehmen und Institutionen eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten fest. Diese betreffen zum Beispiel
Die Erfüllung dieser Pflichten ist für viele Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten und einem hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund bietet wir diesen Unternehmen Unterstützung bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten an. Rechtlicher Hinweis: Die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber geben, welcher Pflichten sich für Ihr Unternehmen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben. Unter dem virtuellen Datenschutzbüro www.datenschutz.de erfahren Sie, welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist. |
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